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Arbeitsschutz
Wir beraten
Arbeitgeber
Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen beschäftigen.
und
Betreiber
Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die Arbeitsmittel betreibt oder besitzt oder der die Verfügungsmacht über den Betrieb von Arbeitsmitteln übertragen worden ist.
bei der Umsetzung des technischen
Arbeitsschutzes
Arbeitsschutz ist der Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen. Das angestrebte Ziel der Unfallverhütung und der Schutz der Arbeitnehmer wird durch Umsetzung gesetzlich vorgeschriebener Maßnahmen, Mittel und Methoden erreicht. Dem Arbeitsschutz verpflichtet sind Arbeitgeber.
.
Letzte Änderung:
15.09.22
1949-2024: 75 Jahre Grundgesetz.